Cookie-Richtlinie – eishockeywetteninfo.com

Auch eine Seite über Eishockey-Wetten legt kleine Dateien im Browser ab, und darüber soll man Bescheid wissen. Diese Richtlinie nennt die eingesetzten Cookies und vergleichbaren Techniken, ihre Aufgaben und die Wege, eine Einwilligung zu geben oder zurückzuziehen. Für die Speicherung von und den Zugriff auf Informationen im Endgerät gilt § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), ergänzt durch die DSGVO. Neben Cookies fallen Local Storage, Session Storage und Pixel darunter.

Streng notwendige Cookies

Sie sorgen dafür, dass die Website technisch funktioniert: Sie halten Ihre Einwilligungsentscheidung fest, vergeben eine Sitzungskennung und sichern Formulare gegen CSRF-Angriffe ab. Fehlen sie, lassen sich wesentliche Funktionen nicht liefern. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; solange sie unbedingt erforderlich sind, dürfen sie ohne Einwilligung gesetzt werden. Sie bleiben für die Dauer der Sitzung bis höchstens zwölf Monate gespeichert.

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies sind kein Muss, aber ein Komfort. Sie speichern etwa die gewählte Sprache, das Farbschema oder die zuletzt geöffneten Seiten. Dafür braucht es Ihre ausdrückliche Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG, die Sie im Banner geben und jederzeit zurücknehmen können.

Analytische Cookies

Um zu erfahren, welche Inhalte gelesen werden, setzen wir Analyse-Cookies ein – aber nur solche, die die IP-Adresse nicht ungekürzt senden und kein seitenübergreifendes Profil anlegen, es sei denn, Sie haben zugestimmt. Diese Einwilligung wird gesondert im Banner abgefragt, dort steht auch die Speicherdauer pro Cookie.

Marketing-Cookies

Werbliche Cookies spielen interessenbasierte Inhalte aus und messen Kampagnen. Sie können Daten unter Anbietern austauschen und Profile erzeugen und werden daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung gespeichert. Bei einer Ablehnung zeigen wir weiterhin neutrale, nicht personalisierte Inhalte an.

Zuständige Aufsicht

Aufsicht über DSGVO und TDDDG führt die Datenschutzbehörde des Bundeslandes, in dem der Betreiber seinen Sitz hat. Unabhängig davon können Sie sich nach Art. 77 DSGVO bei der Behörde Ihres eigenen Bundeslandes beschweren.

Einwilligung widerrufen

Über den Link im Footer rufen Sie den Consent-Banner erneut auf und ändern Ihre Entscheidung, wann immer Sie möchten. Cookies lassen sich außerdem im Browser selbst verwalten und löschen; hier die Hilfeseiten der Hersteller:

Wer technisch notwendige Cookies entfernt, wird möglicherweise abgemeldet, und die Consent-Entscheidung beginnt von vorn.

Stand: 17. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «eishockeywetteninfo.com»