Neue Buchmacher 2026 in Deutschland – wer eine Erlaubnis hat und was sie kostet

Updated Oktober 2026
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Ein „neuer Buchmacher“ ist 2026 in Deutschland nicht der Anbieter, dessen Logo am frischesten ist. Er ist derjenige, der als Veranstalter von Sportwetten auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) steht – und dessen Erlaubnis die Pflichten mit sich bringt, die das deutsche Recht an diesen Eintrag knüpft: 1.000 € Einzahlungslimit im Monat, OASIS-Sperrdatei, LUGAS-Limitdatei, eigene Identifizierung, Auszahlung nur auf das eigene Konto. Wer dort nicht erscheint, kann ein neues Logo haben und trotzdem außerhalb des Erlaubten operieren – und das ist der Punkt, an dem ein „neu“ schnell zum Problem wird.

Ein Schlüssel steckt in der Tür eines leeren, hell beleuchteten Ladenlokals, draußen fällt die Dämmerung.
Die GGL führt die I.B.C. Sportsbetting Limited als Veranstalterin der Sportwetten unter bet3000, die Erlaubnis ist mit dem Erstdatum 22. April 2026 verzeichnet.

Stand der Prüfung: 17. Oktober 2026, abgeglichen gegen die Whitelist der GGL (Snapshot 02.10.2026).

Die zehn Anbieter im Überblick

Die folgende Tabelle ordnet die zehn Sportwetten-Veranstalter, deren Sportwetten-Domain die GGL auf der Whitelist führt. Sie ist keine Empfehlung und keine Rangordnung; sie zeigt, wer wann eine Erlaubnis erhalten hat und welches Unternehmen die GGL als Inhaberin führt. Das Erstdatum der Erlaubnis sagt, seit wann ein Anbieter im deutschen Recht Sportwetten veranstalten darf; die Folgeerlaubnis verlängert diese Erlaubnis nach den Regeln des Glücksspielstaatsvertrags. Sie ersetzt die eigene Kontrolle der Whitelist vor jeder Anmeldung nicht.

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Kugelschreiber und einer Tasse Kaffee auf einem Holztisch, Aufnahme von oben.
Auf der Whitelist der GGL ist für Betway die Betway Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.03.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022.
Anbieter GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaberin Sportwetten-Erlaubnis seit
ODDSET Erlaubnis gemäß GGL-Whitelist, Inhaberin Oddset Sportwetten GmbH 18.11.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022
Betway Erlaubnis gemäß GGL-Whitelist, Inhaberin Betway Limited 09.03.2021, Folgeerlaubnis 23.12.2022
DAZN Bet Erlaubnis gemäß GGL-Whitelist, Inhaberin DZBT Operations Limited 22.08.2023
bet-at-home Erlaubnis gemäß GGL-Whitelist, Inhaberin Bet-at-home.com Internet Limited 02.11.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022
Tipwin Erlaubnis gemäß GGL-Whitelist, Inhaberin Tipwin Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnisse 27.12.2022 und 09.01.2024
Betano Erlaubnis gemäß GGL-Whitelist, Inhaberin Betkick Sportsbetting Limited 19.02.2021, Folgeerlaubnis 16.12.2022
Winamax Erlaubnis gemäß GGL-Whitelist, Inhaberin WINAMAX SA 29.06.2021, Folgeerlaubnis 08.12.2022
Tipico Erlaubnis gemäß GGL-Whitelist, Inhaberin Tipico Co. Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 09.12.2022
Bet3000 Erlaubnis gemäß GGL-Whitelist, Inhaberin I.B.C. Sportsbetting Limited 22.04.2026
Sportwetten.de Erlaubnis gemäß GGL-Whitelist, Inhaberin NetX Betting Limited 19.11.2020, Folgeerlaubnis 16.12.2022

Neun dieser Erlaubnisse wurden zwischen Oktober 2020 und Februar 2021 erstmalig erteilt; zwei davon erhielten ihre Folgeerlaubnis im Dezember 2022. Mit DAZN Bet (August 2023) und Bet3000 (April 2026) treten zwei Anbieter erst danach in den deutschen Sportwettenmarkt ein. „Neu“ ist hier also kein eigenständiges Qualitätsmerkmal: Ein Anbieter mit Ersterlaubnis von 2020 ist nach den Maßstäben der Branche längst etabliert; ein Anbieter mit Ersterlaubnis von 2026 ist es nicht.

Was „Buchmacher“ im deutschen Recht bedeutet

Der umgangssprachliche „Buchmacher“ ist im Rennwett- und Lotteriegesetz (§ 2 RennwLottG) der Wettanbieter für Pferderennen. Im allgemeinen Sprachgebrauch steht das Wort heute für jeden, der Sportwetten zu festen Quoten anbietet – das, was der Glücksspielstaatsvertrag als „Veranstalter von Sportwetten“ bezeichnet (§ 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV). Die juristisch saubere Formulierung in den AGB und auf den Impressen der Anbieter heißt durchgängig „Veranstalter“ oder „Anbieter von Sportwetten“. Wer im Sportwettenkontext von „Buchmacher“ spricht, meint heute den Sportwetten-Veranstalter.

Eine Messingwaage steht auf einer dunklen Holzplatte vor einem Fenster, durch das weiches Tageslicht fällt.
Die GGL warnte am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Was er tut, lässt sich in drei Sätzen sagen: Er legt für ein Sportereignis eine Quote fest, nimmt Wetten zu dieser Quote an und zahlt den Gewinn nach der Formel Einsatz × Quote aus. Was auf den ersten Blick nach einem einfachen Geschäft aussieht, enthält einen eingebauten Vorteil: Die Quote ist so kalibriert, dass die Summe der reziproken Quoten über alle möglichen Ausgänge kleiner als 1 ist. Diese Differenz ist die Marge des Veranstalters – sein Anteil an jedem gesetzten Euro, unabhängig vom Ausgang der Wette. Bei einer 50/50-Wette steht auf beiden Seiten nicht 2,00, sondern 1,90 – und der fehlende Betrag ist die Marge.

Ein „neuer Buchmacher“ im Sinne dieser Seite ist ein Anbieter, der erst kürzlich die deutsche Sportwetten-Erlaubnis erhalten hat. Das ist nicht jeder neue Markenname und nicht jeder Neuzugang auf der Whitelist aus anderen Bereichen – auf der Whitelist finden sich auch Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele und Pferdewetten, die mit der Sportwetten-Erlaubnis nichts zu tun haben. Die Erlaubnis, Sportwetten zu veranstalten, steht in einer eigenen Zeile.

Der rechtliche Rahmen – was die Whitelist ändert und was nicht

Wer in Deutschland Sportwetten veranstalten will, braucht die Erlaubnis der GGL (§ 9a GlüStV). Die Aufsichtsbehörde mit Sitz in Halle (Saale) führt die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV; sie ist die einzige Quelle, die belegt, ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat. Der Snapshot vom 2. Oktober 2026 führt 30 Einträge – 27 Inhaberinnen mit Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich für Pferdewetten, und drei reine Pferdewetten-Veranstalter. Eine Whitelist-Abfrage ist also kein Aufwand, sondern eine Pflicht vor jeder Anmeldung.

Die Whitelist-Eintragung besagt: Dieser Anbieter darf Sportwetten veranstalten – und nur er darf es unter den Bedingungen, die der Glücksspielstaatsvertrag daran knüpft. Was mit der Erlaubnis kommt:

Eine Erlaubnis trägt fünf Jahre (§ 4c Abs. 1 GlüStV). Die Whitelist selbst zeigt nur Ausstellungsdaten, kein Enddatum – ein Enddatum lässt sich aus der Whitelist also nicht ableiten. Eine Folgeerlaubnis nach Ablauf der ersten Fünf-Jahres-Frist verlängert die Erlaubnis; das Datum der Folgeerlaubnis in der Tabelle „Die zehn Anbieter im Überblick“ markiert diesen Schritt für diejenigen Anbieter, die ihn bereits vollzogen haben.

Warum die Erlaubnis mehr bedeutet als ein Stempel

Ein Anbieter außerhalb der Whitelist – gleichgültig, ob er eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta vorzeigt – hat in Deutschland keine Erlaubnis, Sportwetten zu veranstalten. Die Malta-Klage, die viele dieser Anbieter führen, ist eine EU-Glücksspiel-Lizenz, die im deutschen Recht keine Wirkung entfaltet; die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an solchen Angeboten gewarnt. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zu OASIS, keine LUGAS-Anbindung und im Streitfall keinen deutschen Rechtsweg.

Dass die Frage, ob deutsche Spielende ihren Einsatz zurückfordern können, derzeit beim Europäischen Gerichtshof liegt, ändert daran nichts: Der Bundesgerichtshof hat die Frage am 25. Juli 2024 dem EuGH vorgelegt (Az. I ZR 90/23); der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich gehalten, dass unerlaubte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet werden können – mit einer Ausnahme für Fälle, in denen Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das ist ein Weg, der sich öffnen könnte. Er ist kein Versprechen, das heute schon eingelöst wird.

Wer nicht auf der Whitelist steht

Wer nicht auf der Whitelist steht, taucht hier nicht auf – auch wenn die Marke im Internet präsent ist. Die folgenden Namen, die im Kontext „neue Buchmacher 2026“ regelmäßig fallen, sind in der Whitelist vom 2. Oktober 2026 nicht als Veranstalter von Sportwetten verzeichnet: LVSports Limited (LeoVegas) – dort ist die Erlaubnis erst seit dem 21.10.2024 verzeichnet, also neuer als die der etablierten Anbieter, aber im Snapshot enthalten; Greentube Betting Malta Limited (AdmiralBet) mit Erlaubnis seit dem 09.10.2020; Merkur Bets Malta Limited (Merkur Bets) seit dem 06.11.2023; SCGO Limited (VBet) seit dem 05.12.2023. Wer mit der Liste arbeitet, sollte gegen den aktuellen Stand prüfen – die Whitelist ist ein lebendes Register.

Verantwortungsvolles Wetten – was die Regeln tatsächlich leisten

Verantwortungsvolles Wetten ist im Glücksspielstaatsvertrag mehr als ein Werbeversprechen. Es steht in den §§ 4 bis 8 als verbindliche Architektur: Teilnahme ab 18 Jahren, ein Konto pro Anbieter mit voller Identifizierung, ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 €, eine zentrale Sperrdatei, die bei Anmeldung und Login geprüft wird, und eine Sofortsperre auf Knopfdruck.

Diese Architektur hat eine Konsequenz, die im Marketing der Anbieter selten auftaucht: Sie begrenzt, wie viel Geld im Monat auf Sportwetten fließen kann. Das ist kein Bonusverbot und kein Hinweis, sich zu mäßigen – es ist eine harte Obergrenze, die im LUGAS-System tatsächlich durchgesetzt wird. Wer mit einem höheren Budget spielen möchte, kann beim Anbieter eine Anhebung beantragen; er muss dafür wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, und die Anhebung greift frühestens nach sieben Tagen.

Parallel­spiel – also die gleichzeitige Nutzung mehrerer Anbieter, um das Limit zu umgehen – ist nach § 6h GlüStV unzulässig und wird über die LUGAS-Aktivitätsdatei kontrolliert. Wer heute bei Anbieter A spielt und morgen bei Anbieter B mit voller Limithöhe einzahlt, fällt in einen Konflikt mit dem Anbieter – nicht zwingend mit dem Staatsanwalt, aber mit den Regeln des Erlaubnissystems.

Die Sperrdatei OASIS ist die zweite harte Säule. Eine Selbstsperre, die die spielende Person selbst auslöst, wird im Register vermerkt; Anbieter auf der Whitelist sind verpflichtet, das Register bei Anmeldung und Login abzufragen. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn ein Zeitraum benannt wird, sonst mindestens ein Jahr. Wer sich sperren lässt, hat den Mechanismus gewählt, der im Ernstfall tatsächlich schützt.

Der Panikbutton schließt die Lücke für den Moment, in dem die Selbstsperre zu lang dauert. Eine 24-Stunden-Sperre, die direkt am Gerät ausgelöst wird, verschiebt die nächste Wette um einen Tag – nicht mehr, und nicht weniger. Wer sie regelmäßig nutzt, hat ein anderes Problem als das Tool lösen kann.

Krypto und Anonymität – warum beides bei lizenzierten Anbietern ausfällt

Kryptowährungen sind bei lizenzierten deutschen Sportwetten-Veranstaltern kein Thema. Der Grund steht nicht in einer AGB, sondern im Geldwäschegesetz: Zahlungen müssen von einem Konto stammen, das auf den Namen der spielenden Person läuft und bei einem Verpflichteten nach dem GwG geführt wird. Bitcoin, Ethereum und vergleichbare Vermögenswerte sind in diesem Konstrukt nicht unterzubringen – sie haben keinen Kontoinhaber im juristischen Sinn, und die Transaktion ist im Regelfall pseudonym, nicht identifiziert.

Wer trotzdem mit Krypto einzahlt, zahlt bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis – und verlässt damit den Schutz der im Abschnitt „Der rechtliche Rahmen – was die Whitelist ändert und was nicht“ beschriebenen Architektur. In der Praxis heißt das: kein OASIS, kein LUGAS, kein 1.000 €-Limit, dafür aber auch kein deutscher Rechtsweg. Der Anbieter, der Krypto entgegennimmt, mag im Ausland reguliert sein; er ist im deutschen Recht kein Veranstalter von Sportwetten.

E-Wallets sind ein anderes Thema: Sie funktionieren grundsätzlich, wenn das Wallet-Konto auf den Namen der spielenden Person läuft und identifiziert ist. Skrill, Neteller, PayPal – sie sind Zahlungswege, keine Anonymitätswerkzeuge. Welche Anbieter welchen E-Wallet-Dienst akzeptieren, gehört in die AGB des Anbieters und ändert sich; die Bedingung „auf den eigenen Namen“ bleibt.

Prepaid-Kodes wie Paysafecard sind nach dem Geldwäschegesetz problematisch, wenn sie anonym gekauft werden können; ein vollständig identifiziertes Konto kann sie im Einzelfall nutzen, wenn der Anbieter das akzeptiert. Anonyme Prepaid-Lösungen scheitern an § 6b Abs. 4 GlüStV.

Boni und Freiwetten – warum „gratis“ ein Wort mit Randbedingungen ist

Ein Sportwetten-Bonus ist im deutschen Recht nicht geregelt. Der Glücksspielstaatsvertrag enthält keine Klausel, die Höhe, Umsatz oder Mindestquote eines Bonus festlegt – das ist eine Lücke im Gesetz und kein Versehen. Wer einen Bonus annimmt, schließt einen Vertrag mit dem Anbieter, und was dieser Vertrag fordert, steht in den AGB.

Was in den Bedingungen steht, hat einen einheitlichen Bau:

Eine Freebet – oder Gratiswette – ist im Mechanismus eine Wette, deren Einsatz im Gewinnfall nicht zurückgezahlt wird. Setzt eine spielende Person 10 € als Freebet zu Quote 3,00 und gewinnt, erhält sie 20 € ausgezahlt, nicht 30 €. Der Verlust des Einsatzes ist die Gegenleistung dafür, dass der Anbieter das Geld für die Wette bereitstellt.

Eine „risikofreie“ Wette ist in der Regel keine risikofreie Wette in Geld. Sie wird als Freebet refundiert, wenn sie verliert – und trägt damit dieselbe Mechanik in sich: Der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückgezahlt. Wer den Werbeversprechen der Anbieter folgt, sollte im Kleingedruckten nachlesen, in welcher Form eine Erstattung erfolgt.

Eine „boosted odds“-Aktion erhöht eine ausgewählte Quote für eine Wette. Was sie kostet, ist die Differenz zum Normalpreis – und der fällt erst auf, wenn die Wette verloren geht. Eine quotenboostete Wette zu Quote 50,00, die 10 € kostet, zahlt im Gewinnfall 500 € aus; verliert sie, sind die 10 € weg. Wer die Quote nicht für realistisch hält, sollte sie nicht setzen.

Die ehrliche Leseart: Die Bedingungen entscheiden, was ein Angebot wert ist. Ein 100-%-Bonus auf 100 € Einzahlung mit sechsfachem Umsatz und 30 Tagen Frist verlangt 600 € Umsatz; bei Mindestquote 1,50 und einem typischen Markt mit 5 % Marge kostet das im statistischen Mittel etwa 30 € an erwartetem Verlust. Ein Bonus, der nach diesem Mechanismus 100 € verspricht, kostet die spielende Person im Schnitt 30 EUR. Was am Ende übrig bleibt, ist die Differenz – nicht der Werbeversprechen.

Zahlungen und Auszahlungsdauer – was zählt, wenn das Konto läuft

Die Auszahlungswege eines deutschen Sportwetten-Anbieters sind sein eigenes Angebot, das in den AGB steht. Was nicht verhandelbar ist, ist das Prinzip: Eine Auszahlung geht auf das Konto, von dem die Einzahlung kam – oder auf ein anderes Konto, das auf den Namen der spielenden Person läuft und identifiziert ist. Kontoinhaber und Spieler­konto müssen zusammenpassen; ein Konto auf den Namen des Lebenspartners, der Kinder oder eines Dritten ist nicht möglich.

Was sich je nach Zahlungsweg unterscheidet, ist die Dauer. Banküberweisungen (SEPA) brauchen im Inland ein bis zwei Werktage, gelegentlich länger. E-Wallets sind schneller, oft innerhalb von 24 Stunden. Prepaid-Lösungen wie die Paysafecard sind für Auszahlungen in der Regel nicht nutzbar – wer mit Prepaid eingezahlt hat, muss für die Auszahlung einen anderen Weg wählen. Kreditkarten­auszahlungen brauchen je nach Anbieter ein bis drei Werktage.

Worauf es ankommt: Bevor die erste Auszahlung geht, wird das Konto verifiziert – Ausweiskopie, Adressnachweis, gegebenenfalls Nachweis der Zahlungsmethode. Diese Verifizierung ist nach § 6a GlüStV ohnehin Pflicht; sie verzögert die erste Auszahlung, aber nicht die späteren. Wer das Konto vor der ersten Einzahlung sauber verifiziert, spart sich diese Wartezeit bei der Auszahlung.

Die GGL setzt der Auszahlungsdauer eine Frist: Bei Kontoschließung ist das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren auszuzahlen (§ 6b Abs. 6-7 GlüStV). Wer mit seinem Anbieter in einen Konflikt gerät, hat diese Frist als Argument – nicht als Garantie, weil die Frist nur bei Kontoschließung greift.

Live-Wetten und Cash Out – das schmale Live-Programm in Deutschland

Live-Wetten sind in Deutschland möglich – aber nicht in dem Umfang, den internationale Anbieter bieten. § 21 Abs. 4 GlüStV lässt während eines laufenden Ereignisses nur Wetten auf das Endergebnis und auf seltene Ereignisse wie das nächste Tor oder den nächsten Satz zu. „Nächstes Tor“ im Fußball ist erlaubt; „nächster Punkt“ im Tennis nicht; „nächster Korb“ im Basketball nicht. Die Regel zielt darauf, das Spieltempo nicht in einen Wettmarkt zu verwandeln.

Was an Live-Märkten bleibt, ist überschaubar und wird in unterern Wettprogrammen der Anbieter angezeigt. Wer auf ein vollständiges Live-Programm mit über 100 Märkten pro Spiel setzt, wird in Deutschland nicht fündig – diese Anbieter sitzen in der Regel außerhalb der Whitelist.

Cash Out ist im Glücksspielstaatsvertrag nicht geregelt. Es ist eine freiwillige Funktion des Anbieters, die es erlaubt, eine offene Wette vor dem Ende des Ereignisses zu einem vom Anbieter festgelegten Preis zu schließen. Was Cash Out kostet, ist die Spanne zwischen dem fairen Wert der Wette und dem Preis, den der Anbieter bietet – und diese Spanne ist die Marge des Anbieters auf eine zweite Art. Wer Cash Out nutzt, akzeptiert diese Spanne; wer auf den Ausgang wartet, geht das Risiko des Spiels ein.

Einige Anbieter bieten Cash Out auf ausgewählte Märkte, andere nur auf Einzelwetten, wieder andere kombinieren Cash Out mit Teil­ausschüttungen. Was der einzelne Anbieter anbietet, steht im Wettschein und in den AGB.

Tipps, Strategie und der Wert von Favoritenquoten

Ein Tipp ist eine Einschätzung. Sie kann auf Tabellenstand, Formkurve, Verletzungen, Heimstärke und Head-to-Head-Statistiken beruhen – oder auf dem Bauchgefühl. Keine dieser Grundlagen macht eine Wette zu einer sicheren Wette. Auch ein Favorit, dessen Quote bei 1,30 liegt, verliert regelmäßig: In der Bundesliga gewinnt der klare Favorit zu Hause in etwa 70 % der Spiele, auswärts etwas weniger. Drei von zehn Spielen gehen verloren; bei 1,30 bedeutet jeder dieser Verluste 30 Cent pro eingesetztem Euro.

Was die Quoten über Favoriten sagen: Sie spiegeln die Einschätzung des Marktes – nicht der Wahrheit. Eine Quote von 1,30 auf Bayern München gegen Augsburg sagt: Die Buchmacher halten einen Sieg für wahrscheinlich. Sie sagt nicht: Bayern wird gewinnen. Die Marge steckt in jeder dieser Quoten; das ist der Preis, den die spielende Person für die Möglichkeit zahlt, überhaupt zu wetten.

Was Buchmacher als „Favoriten der WM“ ausweisen, ist die Liste der Mannschaften mit den niedrigsten Quoten auf den Titel. Die Liste ist keine Vorhersage; sie ist eine Einschätzung, die sich mit jeder Niederlage und jeder Verletzung verschiebt. Wer seinen Tipp auf dieser Liste aufbaut, hat eine Wette platziert – mehr nicht.

Strategien, die im Internet kursieren, sind nach demselben Mechanismus zu lesen: Eine Strategie, die „sichere Gewinne“ verspricht, hat keine. Die Martingale, die Fibonacci-Folge, das Verdoppeln nach Verlust – sie funktionieren auf dem Papier, solange das Budget unendlich ist. In der Praxis ist das Budget endlich, das Limit ist 1.000 € im Monat, und eine Pechsträhne von zehn Verlusten in Folge ist im Live-Programm keine Seltenheit.

Wettarten und Quoten – Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Die Einzelwette ist die einfachste Form: Eine Wette auf ein Ereignis, eine Quote, ein Ausgang. Sie zahlt Einsatz × Quote, wenn sie gewinnt; sie ist verloren, wenn sie nicht gewinnt.

Die Kombiwette (Kombinationswette) kombiniert mehrere Einzelwetten zu einer Wette; die Quoten multiplizieren sich, der Gewinn ist Einsatz × Produkt der Quoten. Eine Kombi aus drei Wetten zu 2,00, 1,80 und 1,50 hat die Gesamtquote 5,40. Der Vorteil: Ein kleiner Einsatz kann einen großen Gewinn auslösen. Der Nachteil: Alle drei Wetten müssen gewinnen, sonst ist die gesamte Kombi verloren.

Die Systemwette ist eine Kombination aus mehreren Kombiwetten. Sie erlaubt es, einen Teil der Wetten zu verlieren und trotzdem zu gewinnen. Ein „Heinz“ besteht aus 57 Wetten auf sechs Auswahlen – 15 Zweier-Kombis, 20 Dreier-Kombis, 15 Vierer-Kombis, 6 Fünfer-Kombis und eine Sechser-Kombi. Ein „Goliath“ besteht aus 247 Wetten auf acht Auswahlen. Diese Systeme sind für Wettende gedacht, die einen Auswahlsatz haben und einzelne Ausfälle absichern wollen; der Einsatz vervielfacht sich entsprechend.

Was die Quote enthält: die Marge. Eine faire Wette auf einen Münzwurf hätte die Quote 2,00 auf beide Seiten; ein Buchmacher bietet 1,90. Die Differenz ist die Marge; sie ist der Preis, den die spielende Person für die Möglichkeit zahlt, überhaupt zu wetten. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Margen der Einzelwetten – eine Dreier-Kombi mit 5 % Marge pro Einzelwette hat eine Gesamtmarge von etwa 14 %, nicht 5 %. Das ist der Grund, warum Kombiwetten für den Anbieter profitabler sind als Einzelwetten.

Wer Quoten vergleicht, vergleicht Margen. Eine Quote von 1,90 auf einen Münzwurf bedeutet 5 % Marge; eine Quote von 1,85 bedeutet etwa 7,5 % Marge. Die Differenz klingt klein, aber sie ist über das Jahr der Unterschied zwischen einem verlustreichen und einem weniger verlustreichen Wettverhalten.

Sportarten und Turniere – was auf den Whitelist-Anbietern läuft

Fußball, Tennis, Darts, American Football und Boxen stehen bei allen zehn Anbietern im Programm. Basketball, Eishockey, Handball und Formel 1 ergänzen das Angebot; einige Anbieter haben olympische Sportarten im Programm, andere nicht. Das Sportwetten­programm, das der Anbieter anbietet, ist seine eigene Wahl und steht in der Navigation der Seite.

Was nicht auf dem Programm steht: Esport. Die GGL hat klargestellt, dass Esport in Deutschland nicht als Sport anerkannt ist und dass Wetten auf Esport nicht möglich sind. Anbieter, die Esport-Wetten anbieten, sind keine Anbieter im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags – gleichgültig, was die Plattform verspricht.

Eishockey, American Football und Baseball sind bei den meisten Anbietern vertreten, aber nicht bei allen – und sie sind nicht immer in der Tiefe programmiert, wie es Fußballspiele der Bundesliga sind. NHL-Spiele, NFL-Spiele und MLB-Spiele sind Standard; DEL-Spiele, GFL-Lehrerspiele oder Minor League-Spiele sind nicht immer im Programm.

Was Turniere betrifft: Weltmeisterschaften und Europameisterschaften sind bei allen Anbietern im Programm. Die Champions League, die Europa League, die Bundesliga, die Premier League, La Liga, Serie A und Ligue 1 sind Standard. Was darunter liegt – die 2. Bundesliga, die Championship, die Eredivisie, die Primeira Liga – ist bei den meisten, aber nicht bei allen Anbietern verfügbar.

Markteintritte – was „neu“ tatsächlich heißt

Ein Markteintritt in Deutschland ist nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ein formaler Akt: Der Anbieter beantragt die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde (in der Regel das Regierungspräsidium Darmstadt oder die GGL selbst), durchläuft das Verfahren, erhält die Erlaubnis und wird in die Whitelist aufgenommen. Die Erlaubnis ist nicht selbstverständlich – sie wird nur erteilt, wenn der Anbieter die Voraussetzungen des GlüStV erfüllt: Wirtschaftliche Zuverlässigkeit, ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Spielerschutz, Geldwäscheprävention.

Wer in diesem Sinne „neu“ ist, hat die deutsche Erlaubnis vor kurzem erhalten. Das ist im aktuellen Snapshot vor allem Bet3000, dessen Erlaubnis am 22. April 2026 erstmalig erteilt wurde. Wer davor kam – DAZN Bet (August 2023), LeoVegas Sportwetten (Oktober 2024), Merkur Bets (November 2023), VBet (Dezember 2023) – ist im Vergleich zu den etablierten Anbietern ebenfalls neu, aber nicht mehr in den ersten Monaten.

Die Betreiber, die im Snapshot 2026 als „neu“ durchgehen, haben einen Vorteil: Sie wissen, dass der deutsche Markt reguliert ist, und haben ihr Angebot darauf zugeschnitten. Sie wissen, dass das 1.000 €-Limit gilt; sie haben OASIS angebunden; sie haben ihre Zahlungswege entsprechend gestaltet. Ein Anbieter, der mit dieser Vorbereitung startet, hat einen geringeren Reibungsverlust als einer, der aus einem anderen Markt umzieht.

Ein erfahrener Anbieter, der schon seit 2020 eine Erlaubnis hat, hat diesen Vorteil nicht mehr – er hat die Erfahrung, die der neue Anbieter erst sammeln muss. Welcher Anbieter für welche Wettende besser passt, hängt weniger am Alter der Erlaubnis als an den konkreten Bedingungen.

Wie ein Buchmacher funktioniert – der Mechanismus in drei Sätzen

Ein Buchmacher – im Sinne des Veranstalters von Sportwetten – nimmt Wetten zu einer festen Quote an. Die Quote ist sein Preis für die Möglichkeit, auf einen Ausgang zu setzen. Im Gewinnfall zahlt er Einsatz × Quote aus; im Verlustfall behält er den Einsatz. Was auf den ersten Blick wie ein Nullsummenspiel aussieht, ist es nicht: Die Quote ist so kalibriert, dass die Marge des Anbieters in jedem Ausgang steckt.

Die Marge entsteht, weil die Quoten der möglichen Ausgänge nicht so hoch sind, wie sie es bei einem fairen Angebot wären. Bei einem Fußballspiel mit drei Ausgängen (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) hätte ein faires Angebot Quoten, deren Kehrwerte sich zu genau 1 addieren. Ein Buchmacher bietet 2,20 / 3,40 / 3,20 – die Kehrwerte addieren sich zu etwa 1,05. Die Differenz zu 1 ist die Marge: Etwa 5 % dieses Marktes.

Was die Marge für die spielende Person bedeutet: Sie zahlt auf jede Wette 5 % des Einsatzes an den Anbieter, unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert. Das ist der Preis des Spiels. Wer über ein Jahr hinweg 1.000 € Einsatz verteilt, verliert im statistischen Mittel 50 € – nicht, weil die Wetten „schlecht“ waren, sondern weil das System so gebaut ist.

Wer dieses System schlagen will, muss bessere Quoten finden als der Markt. Das ist möglich, aber selten: Die meisten professionellen Wettenden arbeiten mit Modellen, die kleine Effizienzvorteile über große Volumina ausnutzen. Für die meisten Freizeitspieler bleibt das System, was es ist: ein Unterhaltungsangebot mit eingebautem Verlust.

Die zehn Anbieter im Detail

Die folgenden Abschnitte beschreiben die zehn Anbieter, deren Sportwetten-Domain die GGL auf der Whitelist führt. Die Beschreibungen sind keine Empfehlung; sie zeichnen nach, was die Whitelist über die Erlaubnis sagt und was die jeweiligen Anbieter selbst über ihr Angebot veröffentlichen. Wer sich anmeldet, sollte vor der Anmeldung den aktuellen Whitelist-Stand prüfen.

ODDSET

ODDSET ist die deutsche Marke der Oddset Sportwetten GmbH; das Regierungspräsidium Darmstadt hat ihr am 15.12.2022 die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb erteilt. Die Aufsicht führt die GGL. ODDSET ist in WestLotto-Annahmestellen und online präsent; das Angebot ist nüchtern, das Sportwetten­programm konzentriert sich auf die europäischen Top-Ligen und die Fußball-Wettbewerbe. Wer ein klassisches, deutsches Wettangebot ohne Schnörkel sucht, ist hier richtig; wer ein großes Live-Programm mit vielen Märkten erwartet, wird enttäuscht.

Betway

Die Betway Limited ist auf der Whitelist als Betreiberin von Betway.de geführt, mit einer Ersterlaubnis vom 09.03.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022. Die Erlaubnis wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt; Geschäftsführer Anthony Werkman hat sie am 10. März 2021 in einer Mitteilung bestätigt. Betway gehört zu den etablierten Marken im deutschen Sportwettenmarkt; das Angebot umfasst Fußball, Tennis, Basketball und Eishockey in der Breite, ergänzt um American Football und Boxen. Die Quote liegt im oberen Mittelfeld der Branche; das Live-Angebot ist solide, aber durch das GlüStV-Limit auf Endergebnis und nächste Tore beschränkt.

DAZN Bet

DAZN Bet wird von der DZBT Operations Limited mit Sitz in Zebbug, Malta, veranstaltet; die GGL verzeichnet die Sportwetten-Erlaubnis seit dem 22. August 2023. Die Marke trägt den Namen des Sportstreaming-Dienstes DAZN, ist aber eigenständig lizenziert. Das Angebot ist auf die Kernsportarten ausgerichtet und mit der Streaming-Plattform lose verknüpft – Wettende, die DAZN ohnehin nutzen, finden hier eine integrierte Oberfläche. Wer DAZN nicht nutzt, hat keinen Vorteil aus der Marke.

bet-at-home

Die Bet-at-home.com Internet Limited betreibt Bet-at-home.de; die Ersterlaubnis datiert auf den 02.11.2020, die Folgeerlaubnis auf den 22.12.2022. Der Anbieter ist im deutschsprachigen Raum etabliert; das Sportwetten­programm ist breit, die Quote wettbewerbsfähig. Was bet-at-home von anderen unterscheidet, ist die Beimischung von virtuellen Automatenspielen – mit einer eigenen Erlaubnis seit dem 28.12.2022. Wer auch Casino spielen möchte, findet hier ein kombiniertes Angebot unter einer Lizenz; wer nur Sportwetten sucht, kann das Casino ignorieren.

Tipwin

Tipwin ist ein deutsches Familienunternehmen; Geschäftsführer ist Dr. Damir Böhm. Die Ersterlaubnis wurde am 09.10.2020 erteilt; Folgeerlaubnisse folgten am 27.12.2022 und am 09.01.2024 – Tipwin hat das Verfahren der Folgelizenz bereits zweimal durchlaufen. Das Sportwetten­programm konzentriert sich auf Fußball, Tennis und Eishockey; Tipwin ist Premium Partner des Deutschen Basketball Bundes und in dieser Nische sichtbar. Wer Basketball und Eishockey in der Breite sucht, wird hier eher fündig als bei Anbietern, die sich auf die europäischen Fußball-Top-Ligen konzentrieren.

Betano

Die Betkick Sportsbetting Limited betreibt Betano.de; sie hat im Februar 2021 die deutsche Sportwetten-Erlaubnis erhalten. Das Unternehmen gehört zur Stoiximan-Gruppe und bringt die Erfahrung eines europäischen Anbieters mit. Das Sportwetten­programm ist breit, mit Fußball, Tennis und Basketball im Kern; Live-Wetten sind im Rahmen des GlüStV verfügbar. Die Quote ist wettbewerbsfähig; die Marke ist im deutschen Markt seit 2021 präsent.

Winamax

Winamax ist die deutsche Marke der WINAMAX SA; das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 29.06.2021 die Ersterlaubnis erteilt, am 08.12.2022 die Folgeerlaubnis. Das Unternehmen stammt aus Frankreich und ist in Deutschland mit einer eigenen Marke und einem eigenen Angebot aktiv. Das Sportwetten­programm ist auf die europäischen Top-Ligen fokussiert; Poker, das in Frankreich das Kerngeschäft ist, ist in Deutschland ein separates Angebot. Wer aus dem Poker-Bereich kommt, findet hier eine bekannte Marke; wer nur Sportwetten sucht, sieht einen normalen europäischen Anbieter.

Tipico

Tipico ist eine der bekanntesten Sportwetten-Marken in Deutschland. Die Tipico Co. Limited mit Sitz in San Ġiljan auf Malta wurde 2004 gegründet; die Whitelist führt Tipico.de mit Ersterlaubnis vom 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 09.12.2022. Tipico ist im stationären Vertrieb stark präsent – mit Wettshops in vielen deutschen Städten – und im Online-Angebot breit aufgestellt. Das Sportwetten­programm deckt Fußball, Tennis, Basketball und Eishockey in der Breite ab; das Live-Angebot ist im Rahmen des GlüStV solide.

Tipico ist gleichzeitig Gegenstand eines laufenden Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof: Ein Kläger fordert mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück, weil Tipico zum damaligen Zeitpunkt keine deutsche Erlaubnis hatte. Der BGH hat die Sache am 25. Juli 2024 dem EuGH vorgelegt; der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 die Rückzahlung grundsätzlich für möglich gehalten. Was das Verfahren bedeutet, ist derzeit offen – für die Whitelist-Frage von 2026 hat es keine direkte Konsequenz; Tipico ist heute erlaubt.

Bet3000

Bet3000 ist mit einer Ersterlaubnis vom 22. April 2026 der jüngste Neuzugang auf der Whitelist. Die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, ist als Inhaberin eingetragen. Bet3000 ist im deutschen Markt seit vielen Jahren über den stationären Vertrieb präsent – mit Wettshops und einer bekannten Marke – und tritt mit der Online-Erlaubnis in das Segment ein, das die Konkurrenz bereits bespielt. Wer einen „neuen“ Anbieter im strengen Sinne sucht – eine Marke, die gerade erst die deutsche Erlaubnis erhalten hat – ist hier richtig. Was das Angebot im Detail leistet, muss die ersten Monate zeigen.

Sportwetten.de

Sportwetten.de wird von der NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta, veranstaltet; die Ersterlaubnis datiert auf den 19.11.2020, die Folgeerlaubnis auf den 16.12.2022. Die Marke ist auf den deutschen Markt ausgerichtet; das Sportwetten­programm deckt die üblichen Sportarten ab. Sportwetten.de gehört zu den Anbietern, die sich auf den deutschen Markt spezialisiert haben und kein anderes Standbein haben – das schlägt sich in einer konzentrierten Angebotsstruktur nieder.

Wie man einen Anbieter vor der Anmeldung prüft

Die Prüfung ist kein Aufwand, sondern eine Pflicht. Drei Schritte:

  1. Whitelist-Abfrage. Die GGL-Whitelist ist öffentlich; sie führt die Domain, die Inhaberin und das Datum der Erlaubnis. Eine Whitelist-Abfrage vor der Anmeldung schließt aus, dass die spielende Person bei einem Anbieter ohne Erlaubnis landet.
  2. Impressum und AGB. Das Impressum muss eine deutsche Adresse oder eine EU-Anschrift mit deutschem Vertretungs­berechtigten enthalten; die AGB müssen die Erlaubnis nach § 9a GlüStV explizit nennen. Fehlt eines von beiden, ist die Whitelist-Eintragung zu prüfen.
  3. Zahlungswege und Limits. Die Zahlung muss vom eigenen Konto kommen; das 1.000 €-Limit ist im Konto sichtbar; OASIS ist bei Anmeldung und Login aktiv. Wer diese drei Bedingungen sieht, hat einen lizenzierten Anbieter vor sich.

Wer diese Schritte vor der Anmeldung geht, hat die Wahrscheinlichkeit minimiert, dass er auf einem Anbieter ohne Erlaubnis landet. Wer sie nicht geht, hat das Risiko selbst getragen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an Wetten?

Ein Buchmacher ist im allgemeinen Verständnis ein Anbieter, der Sportwetten zu festen Quoten annimmt. Im deutschen Recht heißt er „Veranstalter von Sportwetten“ und braucht eine Erlaubnis der GGL. Er verdient an der Marge, die in jede Quote eingerechnet ist: Die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes ist kleiner als 1, die Differenz ist sein Anteil – unabhängig vom Ausgang der Wette.

Wie machen Buchmacher ihre Quoten, und was ist die Marge?

Buchmacher kalkulieren Quoten aus Wahrscheinlichkeitsschätzungen, die mit der Marge des Hauses versehen werden. Eine faire Quote auf einen Münzwurf wäre 2,00; ein Buchmacher bietet 1,90. Die Kehrwerte der Quoten addieren sich nicht zu 1, sondern zu etwa 1,05 – diese 5 % sind die Marge, die der Anbieter auf diesem Markt im statistischen Mittel behält.

Wie wird man Buchmacher, und welche Erlaubnis braucht ein Anbieter in Deutschland?

Wer in Deutschland Sportwetten veranstalten will, beantragt eine Erlaubnis nach § 9a Glücksspielstaatsvertrag bei der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Anbieter wirtschaftlich zuverlässig ist, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nachweist und die Anforderungen an Spielerschutz und Geldwäscheprävention erfüllt. Die Erlaubnis wird in die Whitelist eingetragen; ohne Listeneintrag ist das Angebot in Deutschland unerlaubt.

Woran sind neue Buchmacher mit deutscher Erlaubnis zu erkennen, und wo steht die aktuelle Whitelist?

Neue Buchmacher mit deutscher Erlaubnis sind an ihrem Eintrag auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zu erkennen. Die Whitelist wird auf der Webseite der GGL veröffentlicht; sie führt Domain, Inhaberin und das Datum der Ersterlaubnis sowie der Folgeerlaubnis. Eine Whitelist-Abfrage vor der Anmeldung ist die einzige verlässliche Prüfung – eine neue Marke oder ein bekannter Name ohne Listeneintrag hat in Deutschland keine Erlaubnis.

Welche Rolle spielt die Sportwettensteuer von 5,3 % bei der Auszahlung?

Die Sportwettensteuer von 5,3 % wird vom Veranstalter der Wette geschuldet, nicht von der spielenden Person (§ 19 RennwLottG). Bemessungsgrundlage ist der Einsatz abzüglich der Steuer selbst – effektiv etwa 5,03 % des eingezahlten Betrags. Ob und wie der Anbieter die Steuer an die spielende Person weitergibt, ist seine eigene Entscheidung; das steht in seinen AGB. Die Steuer wird von lizenzierten und nicht lizenzierten Anbietern geschuldet; ihre Zahlung ist kein Nachweis einer Erlaubnis.

Was bedeuten das Einzahlungslimit von 1.000 € über alle Anbieter und die Sperrdatei OASIS für Wettende?

Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat gilt über alle Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt (§ 6c GlüStV). Eine Anhebung erfordert den Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und greift frühestens nach sieben Tagen. OASIS ist die zentrale Sperrdatei (§§ 8, 8a GlüStV), die bei Anmeldung und Login geprüft wird; eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate bei benanntem Zeitraum, sonst mindestens ein Jahr. Beide Mechanismen gelten nur für Anbieter mit deutscher Erlaubnis; Anbieter ohne Erlaubnis sind nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen.

Inhalt erstellt vom Team «eishockeywetteninfo.com»